Der Begriff „Familienbildner*in“ wird zwar als Bezeichnung einer praktizierten beruflichen Tätigkeit verwendet. Als geschützte Berufsbezeichnung, als Abschluss eines Studiums oder einer staatlich anerkannten Berufsausbildung existiert er bislang nicht.
Die Studiengänge „Pädagogik der Kindheit und Familienbildung“ an der TU Köln bzw. an der Hochschule Düsseldorf gehen davon aus, dass die Unterstützung kindlicher Bildungsprozesse und die Stärkung der Eltern in ihrer Erziehungskompetenz aufs engste miteinander verknüpft sind und etablieren eine Verknüpfung von Pädagogik der Kindheit und Familienbildung als akademische Grundqualifikation, um so für beide Handlungsfelder eine breite wissenschaftliche und forschungsorientierte Fundierung zu ermöglichen.
An weiteren Universitäten und Hochschulen ist Familienbildung teilweise als Schwerpunkt anderen Hauptstudienfächern zugeordnet, wie beispielsweise