Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt e.V. stellt auf dieser Website umfassende Basis- und Fachinformationen zum Handlungsfeld Familienbildung zur Verfügung.
Familienbildung ist eine Pflichtleistung!
Familienbildung nach § 16 SGB VIII leistet durch ihre leicht zugänglichen Angebote für Familien in allen Lebenslagen einen wichtigen Beitrag. Sie stärkt Eltern und Familien in ihren Kompetenzen und unterstützt sie in der Erweiterung ihrer individuellen Handlungsoptionen.
Leider ist trotz der gesetzlichen Verankerung im § 16 SGB VIII Familienbildung als Leistung ohne individuellen Rechtsanspruch weder auskömmlich noch langfristig finanziert. Somit finden Familien längst nicht überall bedarfsgerechte Unterstützungs- und Bildungsangebote vor.
Mit dem Ziel einer bundes- und landesgesetzlichen Stärkung der Leistungen nach § 16 SGB VIII hat der AWO Bundesverband 2023 ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Das nun vorliegende Gutachten macht insbesondere deutlich:
- Leistungen nach § 16 SGB VIII (Familienbildung, -beratung und -erholung) sind eine zwingende Pflichtaufgabe in der Kinder- und Jugendhilfe. Sie müssen in bedarfsdeckendem Umfang mit vielfältigen, am Bedarf orientierten Angeboten durch verschiedene Träger und Einrichtungen vorgehalten und finanziert werden.
- Eine qualifizierte Jugendhilfeplanung ist unbedingte Pflichtaufgabe der Träger der öffentlichen Jugendhilfe und unerlässlich, um jungen Menschen und ihren Familien Dienste, Einrichtungen und Angebote in einem bedarfsdeckenden Umfang zur Verfügung zu stellen.
- Aus der Gesamtverantwortung des öffentlichen Jugendhilfeträgers für die Leistungserbringung ergibt sich die zwingende Pflicht, die für die Erfüllung der Aufgaben nach § 16 SGB VIII notwendigen Finanzmittel bereit und die notwendigen Dienste und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen.
Wer Zukunft lebenswert gestalten will, muss frühzeitig und nachhaltig in Erziehung und Bildung investieren. Dies ist der wichtigste Beitrag zur Stabilisierung unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens und somit zur Stärkung unserer Demokratie. Als AWO setzen wir uns konsequent dafür ein, denn alle Familien haben ein Recht auf gute Familienbildung!