Familienbildung ist eine Pflichtleistung!
Familienbildung nach § 16 SGB VIII leistet durch ihre leicht zugänglichen Angebote für Familien in allen Lebenslagen einen wichtigen Beitrag. Sie stärkt Eltern und Familien in ihren Kompetenzen und unterstützt sie in der Erweiterung ihrer individuellen Handlungsoptionen.
Leider ist trotz der gesetzlichen Verankerung im § 16 SGB VIII Familienbildung als Leistung ohne individuellen Rechtsanspruch weder auskömmlich noch langfristig finanziert. Somit finden Familien längst nicht überall bedarfsgerechte Unterstützungs- und Bildungsangebote vor.
Mit dem Ziel einer bundes- und landesgesetzlichen Stärkung der Leistungen nach § 16 SGB VIII hat der AWO Bundesverband 2023 ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Das nun vorliegende Gutachten macht insbesondere deutlich:
- Leistungen nach § 16 SGB VIII (Familienbildung, -beratung und -erholung) sind eine zwingende Pflichtaufgabe in der Kinder- und Jugendhilfe. Sie müssen in bedarfsdeckendem Umfang mit vielfältigen, am Bedarf orientierten Angeboten durch verschiedene Träger und Einrichtungen vorgehalten und finanziert werden.
- Eine qualifizierte Jugendhilfeplanung ist unbedingte Pflichtaufgabe der Träger der öffentlichen Jugendhilfe und unerlässlich, um jungen Menschen und ihren Familien Dienste, Einrichtungen und Angebote in einem bedarfsdeckenden Umfang zur Verfügung zu stellen.
- Aus der Gesamtverantwortung des öffentlichen Jugendhilfeträgers für die Leistungserbringung ergibt sich die zwingende Pflicht, die für die Erfüllung der Aufgaben nach § 16 SGB VIII notwendigen Finanzmittel bereit und die notwendigen Dienste und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen.
Wer Zukunft lebenswert gestalten will, muss frühzeitig und nachhaltig in Erziehung und Bildung investieren. Dies ist der wichtigste Beitrag zur Stabilisierung unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens und somit zur Stärkung unserer Demokratie. Als AWO setzen wir uns konsequent dafür ein, denn alle Familien haben ein Recht auf gute Familienbildung!
AWO begrüßt und unterstützt die Forderungen des Kooperationsverbundes Familienbildung (Ko:Fa) nach verlässlicher Finanzierung der Familienbildung
Die AWO begrüßt und unterstützt die Forderungen des Kooperationsverbundes Familienbildung (Ko:Fa) nach einer verlässlichen Finanzierung der Familienbildung in unsicheren Zeiten.
Familienbildung nach § 16 SGB VIII leistet durch ihre leicht zugänglichen Angebote für Familien in allen Lebenslagen einen wichtigen Beitrag. Sie stärkt Eltern und Familien in ihren Selbsthilfe- und Partizipationskompetenzen und unterstützt sie in der Erweiterung ihrer individuellen Handlungsoptionen. Jede Familie muss die Chance auf einen guten Zugang zu den Bildungs-, Beratungs- und Begleitungsangeboten der Familienbildung in ihrem nahen Lebensumfeld haben. Dies gilt einmal mehr in Zeiten sich überlagernder Krisen
Die Angebote der Familienbildung sind für Familien und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt immens wichtig, jedoch vielfach stark unterfinanziert.
Aus diesem Grund hat die AWO maßgeblich an der Erstellung des vorliegenden Positionspapiers im Kooperationsverbund Familienbildung mitgewirkt.
Die drei wichtigsten Forderungen des Positionspapiers sind:
- Der Erhalt des breiten und niederschwelligen Angebotsspektrums der Familienbildung.
- Eine verlässliche finanzielle Unterstützung für Familienbildungsträger.
- Die politische und finanzielle Stärkung der gemeinwohlorientierten Familienbildung.
Familienbildung verlässlich absichern und bei aktuellen politischen Vorhaben mitdenken
Mit dem Impulspapier „Familienleben gut und krisensicher gestalten – jetzt!“ fordert die AWO, die Familienbildung im Interesse von Familien verlässlich abzusichern und bei aktuellen politischen Vorhaben wie z.B. der Reform des Präventionsgesetzes oder der Umsetzung der EU-Kindergarantie mitzudenken. Jede Familie muss die Chance auf einen guten Zugang zu den Bildungs-, Beratungs- und Begleitungsangeboten der Familienbildung in ihrem nahen Lebensumfeld haben. Dies gilt einmal mehr in Zeiten sich überlagernder Krisen.
Die Angebote der Familienbildung, die auch die AWO in vielen Regionen bereithält, sind für Familien immens wichtig, jedoch vielfach stark unterfinanziert. In Zeiten schmerzhafter Haushaltskürzungen geraten Einrichtungen und Angebote immer stärker unter Druck. Das Papier, das durch den Fachausschuss Familien-, Kinder- und Jugend- sowie Frauenpolitik der AWO erarbeitet wurde, zeigt mögliche Ansätze für eine gute Absicherung dieser Leistungen auf.
Gemeinsam für eine starke Familienbildung: Zur Stärkung der Familienbildung haben ihre Dach- und Fachverbände vereinbart, in fachpolitischen Fragestellungen zusammenzuarbeiten und die Interessen der Familienbildungspraxis zu bündeln. Mit dem Kooperationsverbund Familienbildung steht damit nun auf Bundesebene ein zentraler Ansprechpartner für die Familienbildung zur Verfügung. Der Kooperationsverbund Familienbildung setzt sich zusammen aus der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie, dem Arbeiterwohlfahrt Bundesverband, der Arbeitsgemeinschaft für katholische Familienbildung, der Katholischen Bundesarbeitsgemeinschaft für Einrichtungen der Familienbildung und dem Paritätischen Bildungswerk – Bundesverband. Zentrales Anliegen des Kooperationsverbundes Familienbildung ist die strukturelle und fachliche Weiterentwicklung der Familienbildung und ihrer finanziellen Rahmenbedingungen, um allen Familien Teilhabe an Familienbildung zu ermöglichen und zukünftig noch besser auf familiäre Bildungsinteressen zu reagieren.
Nach 10 Jahren Beteiligung an den ESF-Bundesprogrammen Elternchance I und II fragt die AWO nach: Was macht Elternbegleitung (bei der AWO) aus? Wie verändert sie die Zusammenarbeit mit den Familien und die AWO Familienbildung? Was verändert sich in AWO-Einrichtungen? Die Broschüre „Familien stärken! Elternbegleitung bei der AWO“ zeigt anhand verschiedener Beispiele aus der AWO Praxis die vielfältigen Veränderungen auf, die Elternbegleiter*innen in ihrer Arbeit und in ihren Einrichtungen erlebt haben und weiterhin erleben. Broschüre Elternbegleitung bei der AWO
Am 11.11.2020 wurde der 16. Kinder- und Jugendbericht von Bundesministerin Giffey der Öffentlichkeit vorgestellt. Im Mittelpunkt des Berichtes steht die „Förderung demokratischer Bildung im Kindes- und Jugendalter“. Es ist der erste Kinder- und Jugendbericht, der sich ausführlich und systematisch dem Thema politische Bildung im Kindes- und Jugendalter und der Frage, wie junge Menschen für demokratische Teilhabe gewonnen und befähigt werden können, befasst. Umfassend werden Familie und Familienbildung als Räume politischer Sozialisation und Demokratieförderung beschrieben.
www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/16-kinder-und-jugendbericht-162238
„Eltern sein in Deutschland. Ansprüche, Anforderungen und Angebote bei wachsender Vielfalt. Empfehlungen für eine wirksame Politik für Familien“
Der Neunte Familienbericht „Eltern sein in Deutschland. Ansprüche, Anforderungen und Angebote bei wachsender Vielfalt. Empfehlungen für eine wirksame Politik für Familien“ wurde am 3. März 2021 veröffentlicht. Er befasst sich mit den steigenden Ansprüchen und Anforderungen an Eltern bei gleichzeitig wachsender Diversität und Ungleichheit von Familien und nimmt die damit verbundenen familienpolitischen Herausforderungen in den Blick.
Die Erwartungen an eine verantwortete und fürsorgliche Elternschaft sind gestiegen. Oftmals fehlen jedoch die Voraussetzungen, um gewünschte – oder als sozial erwünscht angesehene – Vorstellungen von „guter“ Elternschaft zu realisieren. Der Familienbericht befasst sich deshalb mit der Frage, welche familienpolitischen Instrumente entwickelt werden können, um Familien als soziale Mitte der Gesellschaft zu stärken. Familienberatung und Familienbildung werden im Familienbericht ebenfalls als wichtige wohnortnahe Unterstützungsressource hervorgehoben. Eine Empfehlung des Berichts lautet daher, Angebote der Eltern- und Familienbildung mit konkreten Maßnahmen weiterzuentwickeln und auszubauen.
www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/neunter-familienbericht-eltern-sein-in-deutschland–179394